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    Zahlen, Daten und Fakten zur ReNo Ausbildung

Von A Ausbildungsvergütung bis Z wie Zwischenprüfung

Deine Entscheidung, eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReNo) zu machen, bietet Dir eine Zukunft in einem abwechslungsreichen, krisenfesten und zukunftsorientierten Beruf. Hier erfährst Du, welche Rahmenbedingungen Dich erwarten.

Eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (ReNo) ist immer eine gute Entscheidung: Sie bietet Dir eine Zukunft in einem abwechslungsreichen und krisenfesten Berufszweig. Und dank der vielen Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten erwartet Dich ein Berufsweg voller Zukunftsperspektiven.

Schon in der dreijährigen Ausbildungszeit hast Du alle Möglichkeiten, Dir Deinen Arbeitsplatz nach Deinen Neigungen und Interessen auszuwählen – zahlreiche Anwaltskanzleien und Notariate bei uns im Norden bieten Dir spannende Perspektiven.

Das sind Deine Aufgaben

  • Unterstützung der Anwälte und Notare bei ihrer Arbeit
  • Vereinbaren und vorbereiten von Terminen mit Mandanten
  • Führen von Akten, Registern sowie Fristen- und Wiedervorlagekalendern
  • Verfassen von Schriftstücken zu Rechtsstreitigkeiten und Beratungsmandaten
  • Durchführen von Inkasso- und Vollstreckungsmaßnahmen
  • Entwerfen von Urkunden, Vollmachten, eidesstattliche Versicherungen und Verträgen
  • Berechnen von Gebühren und Erstellen von Honorarrechnungen

So läuft’s ab in der Ausbildung

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre. Es handelt sich um eine duale Ausbildung: in der Berufsschule und in der Kanzlei. In der Regel arbeitest Du werktags von montags bis freitags in Vollzeit.
Zu den Prüfungen: Eine Zwischenprüfung erfolgt nach einem Jahr, die Abschlussprüfung am Ende des dritten Ausbildungsjahres.

Natürlich verdienst Du von Anfang Geld (die Ausbildungsvergütung kann je nach Region unterschiedlich sein). Folgende Mindestausbildungsvergütung gilt Bundesweit ab dem Ausbildungsjahr 2024:

1. Ausbildungsjahr: 649 €
2. Ausbildungsjahr: 766 €
3. Ausbildungsjahr: 876 €

Versicherungsschutz für Dich

Sobald Du arbeitest und Dein eigenes Geld verdienst, bist Du sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Du wirst zur Sozialversicherung angemeldet. Dein Arbeitgeber und Du tragt die Beiträge i.d.R. zur Sozialversicherung je zur Hälfte. Aber keine Sorge, das wird Dir Dein Arbeitgeber alles erklären. Wichtig ist für Dich, dass Du Dich krankenversichern musst. Als Azubi kannst Du bis zu zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn frei wählen, bei welcher Krankenkasse Du Dich versichern möchtest. Am besten sprichst Du mit Deinen Eltern darüber, wo sie versichert sind oder Du suchst online nach einer passenden Krankenversicherung. Hier können die Beiträge sehr unterschiedlich sein – ein Vergleich lohnt sich also.

Urlaub? Na logo!


In Deinem Ausbildungsvertrag mit der Kanzlei sind Gehalt, Arbeitszeit und auch Dein Urlaubsanspruch klar formuliert. Dein Urlaub bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr und variiert je nach Alter:

  • mindestens 30 Werktage, wenn Du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt bist
  • mindestens 27 Werktage, wenn Du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt bist
  • mindestens 25 Werktage, wenn Du zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt bist.

Wer Du zu Beginn des Kalenderjahres schon 18 Jahre alt bist, gilt für Dich das Bundesurlaubsgesetz. Du hast dann mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Wenn Du Samstags nicht arbeitest, dann sind es insgesamt 20 Tage.

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